Ihr kompetenter Partner bei der Traktor- Ersatzteilversorgung
a. Hinweise zur Entsorgung von Altgeräten Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte (auch passive Elektrogeräte) dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören keinesfalls in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. b. Symbol durchgestrichener Mülleimer Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: c. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, um eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte zu gewährleisten. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich bei der Stiftung EAR ein Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzeigen zu lassen:https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen d. Ihr Datenschutz Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich u. U. sensible oder / und personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Sorgen Sie bitte eigenverantwortlich für die Löschung dieser Daten auf Ihren zu entsorgenden Altgeräten.
a. Hinweise zur Entsorgung von Altgeräten Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte (auch passive Elektrogeräte) dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören keinesfalls in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
b. Symbol durchgestrichener Mülleimer Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
c. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, um eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte zu gewährleisten. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich bei der Stiftung EAR ein Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzeigen zu lassen:https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen d. Ihr Datenschutz Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich u. U. sensible oder / und personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Sorgen Sie bitte eigenverantwortlich für die Löschung dieser Daten auf Ihren zu entsorgenden Altgeräten.
Die bei uns erworbene Menge an Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl nehmen wir als Altöl kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück. Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls auf Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Sie können das gebrauchte Öl bzw. Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle persönlich bei uns abgeben.
Alternativ können Sie bei Übernahme der Versandkosten den Versand per DHL / anderer Versanddienstleister wählen.
Das zurück gegebene Öl darf nicht mit anderen Stoffen / Flüssigkeiten vermischt sein.
Bitte achten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende Behältnisse zu verwenden.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.