Gebrauchte Waren
Wir bieten neben Neuwaren auch ausdrücklich als gebraucht gekennzeichnete Ersatzteile an.
Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr ab Ablieferung der Ware verkürzt werden. Soweit bei einem gebrauchten Artikel eine solche Verkürzung vorgesehen ist, werden Sie hierüber beim jeweiligen Artikel gesondert informiert. Die Verkürzung wird ausdrücklich und gesondert mit Ihnen vereinbart.
Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie in Fällen, in denen ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde.